Aktuelles
Stand ATLAS AES
Seit dem ersten Juli 2009 ist nun auch die elektronische Ausfuhranmeldung AES 2.0 in Deutschland für alle Wirtschaftsbeteiligte Pflicht. Das Papierverfahren kann nicht mehr angewendet werden.
Insgesamt kann viel Positives über das elektronische Ausfuhrverfahren berichtet werden. Insbesondere die befürchtete Instabilität und die damit verbundenen Ausfälle hielten sich in Grenzen.
In den nächsten Monaten muss sich ATLAS AES weiterhin hinsichtlich des verlässlichen Rücklaufs von Ausgangsbestätigungen, des Prozesses Nachforschungsersuchen (FUP – Follow Up Process) bei nicht bestätigen Ausfuhren sowie der Integration der Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen beweisen.
Aufgrund zahlreicher Probleme wurde im November 2009 der Nachforschungsersuchenprozess außer Kraft gesetzt (
ATLAS - Info 6216/09) und bei der Onlineabschreibung von Ausfuhrgenehmigungen gibt es ein Hilfskonstrukt im Fall fälschlicher technischer Ablehnung (
ATLAS - Info 7646/09).
Projekterfolg: Schweizer Ausfuhranmeldung e-dec Export
Ende Oktober 2009 erfolgte der Produktivstart bei einem meiner Schweizer Kunden für die Ausfuhranmeldung über das Schweizer Zollsystem e-dec Export. Auf Basis von SAP GTS 7.2 werden Ausfuhranmeldungen ab sofort auf elektronischem Wege erstellt.
In der Schweiz ist es im Gegensatz zur Abwicklung in der EU noch möglich, bis zum 31. März 2010 mit dem Altverfahren VAR anzumelden. Aufgrund der komplexen ERP-Prozesse hat sich mein Kunde für eine frühzeitige Umstellung entschieden – diese erfolgte mit einem Pilot-Geschäftsbereich.
Nach einer kurzen Stabilisierungsphase wurde das gesamte Unternehmen auf e-dec Export umgestellt.
Projekteinsatz: Fehlerkorrekturen und Prozessoptimierungen
Im Endspurt zum 1. Juli 2009 gab es zahlreiche ATLAS AES-Projekte für SAP GTS. Um diese Projekte abwickeln zu können, haben einige Beratungshäuser unter Hochdruck „SAP GTS Berater“ ausgebildet und diese zu ihren Kunden geschickt. Dass die Beratungsqualität eines Juniors nicht der eines erfahrenen Beraters entsprechen kann, hat sich bei einem großen, internationalen Unternehmen herausgestellt, den ich als neuen Kunden gewinnen konnte.
Aufgrund zahlreicher Probleme bei der Zollabwicklung wurde ich mit einem Audit beauftragt. Hierbei konnten viele Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten für den Prozessablauf identifiziert werden.
Die Fehler wurden korrigiert und der Prozessablauf wesentlich überarbeitet, so dass die Qualität und Durchlaufzeit – unter anderem durch die Reduzierung von manuellen Kontroll- und Korrekturarbeiten – verringert und der Komfort der Software für den Anwender erhöht wurde.
Sollten auch Sie unzufrieden mit der Abbildung Ihre Zollprozesse in Ihrem IT-System sein, stehe ich auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Stand: 23.11.2009
